Reklamationsrecht Bioethanol Öfen

Beim Kauf eines Aduro Bioethanol Ofens gilt ein zweijähriges Reklamationsrecht. Auf dieser Seite erklären wir, wie das Reklamationsrecht funktioniert, worauf Sie achten müssen und wie Sie eine Reklamation einreichen können.

Was umfasst das Reklamationsrecht?

Gemäß dem Kaufgesetz gilt das Reklamationsrecht von zwei Jahren ab Kaufdatum des Ofens. Der Kaufbeleg muss als Dokumentation bei einer Reklamation vorgelegt werden. 

Bitte beachten Sie, dass das Reklamationsrecht gemäß dem Kaufgesetz des Landes gilt, in dem der Ofen gekauft wurde.

Was umfasst das Reklamationsrecht nicht?

  • Schäden, die infolge unkorrekter Bedienung des Ofens, eines unsachgemäßen Anschlusses oder aufgrund der Einwirkung physischer Gewalt entstanden sind.
  • Losteile und Verschleißteile (Frontscheibe, Seitenscheibe, Schienen, Trichter, Dichtung usw.) Diese Teile können später ausgetauscht werden und als Ersatzteile in unserem Ersatzteilshop www.aduroshop.de gekauft werden.
  • Schäden am Ofen, die durch äußeren Einfluss entstanden sind oder Schäden, verursacht durch andere Gegenstände.

Wie kann ich eine Reklamation einreichen, und was kann ich erwarten?

Wenn Sie eine Reklamation einreichen möchten, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus. Reklamationen werden ausschließlich auf Grundlage eines ausgefüllten Formulars bearbeitet. Bitte halten Sie Ihre Produktionsnummer und das Kaufdatum bereit.

Reklamationsformular ausfüllen

Nach der Einsendung erhalten Sie eine automatische Antwort zur Bestätigung des Eingangs und darauffolgend eine Antwort per Mail. Wir bearbeiten die Reklamation schnellstmöglich.