Reklamationsrecht Aduro Hybrid/Pelletofen
Beim Kauf eines Aduro Hybrid- oder Pelletofens gilt ein zweijähriges Reklamationsrecht. Auf dieser Seite erklären wir, wie das Reklamationsrecht funktioniert, worauf Sie achten müssen und wie Sie eine Reklamation einreichen können.
Was umfasst das Reklamationsrecht?
Gemäß dem Kaufgesetz gilt das Reklamationsrecht von zwei Jahren ab Kaufdatum des Ofens*. Der Kaufbeleg muss als Dokumentation bei einer Reklamation vorgelegt werden.
Für alle Pelletöfen gilt, dass Justierung der Verbrennungsluft und Geschwindigkeit der Schnecke erforderlich sein kann, um die Funktion zu optimieren und eine effektive und saubere Verbrennung zu erhalten. Aduro und unsere Servicepartner:innen können Ihren Hybridofen in der Aduro Cloud justieren und überwachen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Ofen über das WLAN mit der Cloud verbunden ist. Dies wird in Verbindung mit der Einrichtung der Aduro Hybrid/Aduro Pellet Stove App vorgenommen.
Wenn Sie eine Reklamation bezüglich Verbrennung und Funktion einreichen möchten, ist es erforderlich, dass der Ofen online ist. Es liegt jedoch nicht in der Verantwortung von Aduro, die Verbindung sicherzustellen. Sie können einen Wartungsbesuch durch einen unserer Servicepartner:innen vornehmen lassen, um den Ofen online zu schalten.
Haben Sie Probleme Ihren Ofen online zu schalten, kann es an Ihrem örtlichen WLAN-Netzwerk, Ihrem Router oder der Einrichtung Ihres Smartphones/Tablets liegen. Sie finden eine Anleitung zum WLAN in unserem Kundencenter.
*Bitte beachten Sie, dass das Reklamationsrecht gemäß dem Kaufgesetz des Landes gilt, in dem der Ofen gekauft wurde. Wenn der Ofen in ein anderes Land oder Gebiet weit weg von der Händlerin oder dem Händler, bei dem der Ofen gekauft wurde, gebracht wird (z. B. auf eine Insel), werden Ihnen keine Serviceoptionen für den Ofen garantiert. Der Ofen sollte immer in dem Land und Gebiet gekauft werden, in dem er montiert werden soll.
Was umfasst das Reklamationsrecht nicht?
- Schäden, die durch falsche Installation oder Nutzung des Ofens herrühren, z.B. Überhitzung sowie fehlende Wartung des Ofens (hierunter die obligatorischen Wartungstermine).
- Abnehmbare- und Verschleißteile (Vermiculite, Glas, Dichtung, Schienen, lackierte Oberflächen, Zündstab, Sensoren/Kontakte, Brennkegel und Gusseisenrost), da diese dem täglichen Gebrauch unterliegen. Diese Teile können später ausgetauscht werden und als Ersatzteile in unserem Ersatzteilshop www.aduroshop.de gekauft werden.
- Schäden als Folge von elektrischer Überspannung, (Kondens)Wasser in und um den Schornstein, zu starker oder zu schwacher Schornsteinzug und fehlende Wartung/Reinigung des Schornsteins/Rauchrohres/der Installation.
- Schäden am Ofen, die durch äußere Einwirkung verursacht wurden oder Schäden, die der Ofen an anderen Gegenständen verursacht hat.
- Regelmäßige Servicebesuche, Softwareupdates, Einstellungsänderungen, regelmäßige Wartungsarbeiten, erstmaliges Einschalten des Geräts, Anlagenberatung.
Hier finden Sie eine vollständige Übersicht darüber, welche Schäden abgedeckt sind und welche nicht.
Wann wird das Reklamationsrecht aktiviert und wann ist es ungültig?
Sie können das Reklamationsrecht unter anderem dann in Anspruch nehmen, wenn Sie einen gültigen Kaufbeleg haben, aus dem das Kaufdatum hervorgeht. Bei Öfen, die älter als 12 Monate sind, muss eine Quittung/Rechnung für die jährliche Wartung beigefügt werden.
Das Reklamationsrecht erlischt, wenn der Verbraucher einen Mangel nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Feststellung meldet.
Wie kann ich eine Reklamation einreichen, und was kann ich erwarten?
Wenn Sie eine Reklamation einreichen möchten, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus. Reklamationen werden ausschließlich auf Grundlage eines ausgefüllten Formulars bearbeitet. Bitte halten Sie Ihre Produktionsnummer und das Kaufdatum bereit.
Reklamationsformular ausfüllen
Nach der Einsendung erhalten Sie eine automatische Antwort zur Bestätigung des Eingangs und darauffolgend eine Antwort per Mail. Wir bearbeiten die Reklamation schnellstmöglich.